{"id":17,"date":"2015-06-01T19:10:39","date_gmt":"2015-06-01T17:10:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hamburgerlektorat.de\/wordpress\/?page_id=17"},"modified":"2026-04-01T10:16:03","modified_gmt":"2026-04-01T08:16:03","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hamburgerlektorat.de\/wordpress\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"csc-header csc-header-n1\">\n<h2 class=\"csc-firstHeader\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<\/div>\n<div class=\"csc-textpic-text\">\n<p class=\"bodytext\">1. Wir sind folgende selbstst\u00e4ndige, allein haftende Korrektoren und Lektoren, im Folgenden Auftragnehmer genannt: Corinna Luerweg und Cornelia Adomeit.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">2. Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung<br \/>\n2.1 Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr mit den Kunden vom \u201eHamburger Lektorat\u201c. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten f\u00fcr die gesamte Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung.<br \/>\n2.2 Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende, zu lektorierende oder zu \u00fcbersetzende Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und der Auftragnehmer den Auftrag angenommen hat. Da wir Korrektorat und Lektorat als Dienstleistungen zum Vorteil des Kunden verstehen, findet auf das Vertragsverh\u00e4ltnis ausschlie\u00dflich Dienstvertragsrecht im Sinne der \u00a7\u00a7 611 ff BGB Anwendung.<br \/>\n2.3 F\u00fcr den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der prim\u00e4ren Leistungserbringung des Korrektorats ist die h\u00f6chstm\u00f6gliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgef\u00fchrten Korrekturen umfassen ein \u00fcbliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik gepr\u00fcft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie f\u00fcr den Auftraggeber nachvollziehbar sind.<br \/>\nStilistische \u00c4nderungen in gr\u00f6\u00dferem Umfang sowie ein Lektorat (inhaltliche Pr\u00fcfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) geh\u00f6ren nicht zum Korrektorat durch den Auftragnehmer und verstehen sich als zus\u00e4tzliche Dienstleistung (s. auch 4.3 und 7.6 f.).<br \/>\nDer Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdr\u00fccklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und\/oder Zeichensetzungs- und\/oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen dieses Ziels beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze f\u00fcr die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 7 (7.2 und 73) geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdr\u00fccklich anerkannt.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung<br \/>\nDer Auftraggeber verpflichtet sich, zun\u00e4chst mitzuteilen, wof\u00fcr er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob er einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch den damit befassten Korrektor von Bedeutung ist (z. B. f\u00fcr rechtliche Zwecke oder Patentverfahren). F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text f\u00fcr einen anderen Zweck verwendet als den, f\u00fcr den er in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Anspr\u00fcche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie w\u00fcnscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger \u00dcbermittlung der erforderlichen Unterlagen daf\u00fcr, bekannt geben, ebenso Sprachvarianten.<br \/>\nBesondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreibung-DUDEN abweichen und nicht korrigiert\/lektoriert werden sollen, bed\u00fcrfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.<br \/>\nSofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausf\u00fchrung des Auftrages nicht geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen W\u00fcnschen ausgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Honorare (Preise)<br \/>\n4.1 Die Honorare (Preise) f\u00fcr die Korrektur- und Lektoratsdienstleistung bestimmen sich nach den Tarifen des Auftragnehmers. Sie behalten auch dann ihre G\u00fcltigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erh\u00f6hung vorgenommen wird. Gew\u00e4hrte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbest\u00e4tigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen \u00e0 60 Anschl\u00e4gen, sie umfasst also insgesamt 1.500 bis 1.600 Anschl\u00e4ge inkl. Leerzeichen und Fu\u00dfnoten, je nach Layout.<br \/>\n4.2 Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung \u00fcberschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, k\u00f6nnen Auftrags\u00e4nderungen oder Zusatzauftr\u00e4ge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. F\u00fcr Express- und Wochenendarbeiten wird dem Auftraggeber f\u00fcr jede erbrachte Dienstleistung ein Zuschlag in H\u00f6he von 30 % auf den Nettopreis in Rechnung gestellt.<br \/>\n4.3 F\u00fcr Leistungen wie stilistische Korrekturen in gr\u00f6\u00dferem Umfang oder ein Lektorat (inhaltliche Pr\u00fcfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) vereinbaren der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter selbstst\u00e4ndiger Korrektor\/Lektor stellvertretend mit dem Auftragnehmer ein zus\u00e4tzliches Honorar (s. auch 7.6 f.).<\/p>\n<p>5. Lieferung<br \/>\n5.1 Hinsichtlich der Frist f\u00fcr Lieferung des korrigierten\/lektorierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erkl\u00e4rungen ma\u00dfgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdr\u00fccklich bekannt zu geben. Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang s\u00e4mtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen.<br \/>\n5.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdr\u00fccklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 5.1 zweiter Absatz erf\u00fcllt hat. Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verschuldete Sch\u00e4den.<br \/>\n5.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten selbstst\u00e4ndigen Korrektor\/Lektor zugegangen ist.<br \/>\n5.4 Die mit der Lieferung (\u00dcbermittlung) verbundenen Gefahren tr\u00e4gt der Auftraggeber.<br \/>\n5.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrektur-\/Lektoratsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch daf\u00fcr zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>6. H\u00f6here Gewalt<br \/>\n6.1 F\u00fcr den Fall der h\u00f6heren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. H\u00f6here Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz f\u00fcr bereits get\u00e4tigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.<br \/>\n6.2 Als h\u00f6here Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die M\u00f6glichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgem\u00e4\u00df zu erledigen, entscheidend beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>7. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel (Gew\u00e4hrleistung)<br \/>\n7.1 Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Er haftet nicht f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht f\u00fcr Verz\u00f6gerungen oder Ausf\u00fchrungsm\u00e4ngel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Auftragserteilung entstehen. M\u00e4ngel m\u00fcssen vom Auftraggeber gegen\u00fcber dem Auftragnehmer in hinreichender Form schriftlich erl\u00e4utert und nachgewiesen werden.<br \/>\n7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen\/Lektoratsarbeiten so sorgf\u00e4ltig auszuf\u00fchren, dass sich m\u00f6glichst keine Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates\/ Lektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen\/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 4.1, ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Berechnung ist immer die gesamte korrigierte Textmenge).<br \/>\n7.3 Sollen vom Auftragnehmer oder von einem durch ihn beauftragten Korrektor auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei durchschnittlich \u00fcber zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro drei Seiten nachweisbar ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 4.1, ma\u00dfgeblich f\u00fcr diese Berechnung ist ebenfalls immer die gesamte korrigierte Textmenge).<br \/>\n7.4 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorates im Text und \u00fcbersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Ma\u00df, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegen\u00fcber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines \u00dcbermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es f\u00e4nden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 7.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden k\u00f6nnen.<br \/>\n7.5 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgef\u00fchl des jeweiligen Lektors abh\u00e4ngen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschl\u00e4ge und bed\u00fcrfen der abschlie\u00dfenden \u00dcberpr\u00fcfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung f\u00fcr stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.<br \/>\n7.6 Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Pr\u00fcfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegen\u00fcber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einw\u00e4nde unberechtigt waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine f\u00fcr die Zusatzleistung des Lektorates vereinbarten zus\u00e4tzlichen Honoraranspr\u00fcche. Die Honoraranspr\u00fcche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\n7.7 F\u00fcr die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverst\u00e4ndlicher Vorlagen besteht keinerlei M\u00e4ngelhaftung.<br \/>\n7.8 F\u00fcr auftragsspezifische Abk\u00fcrzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erkl\u00e4rt wurden, besteht keinerlei M\u00e4ngelhaftung.<br \/>\n7.9 F\u00fcr die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen F\u00e4llen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch f\u00fcr unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.<br \/>\n7.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. F\u00fcr die Umrechnung von Zahlen, Ma\u00dfen, W\u00e4hrungen und dergleichen wird keine Haftung \u00fcbernommen.<br \/>\n7.11 F\u00fcr vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zur\u00fcckgegeben werden, als Verwahrer f\u00fcr die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. F\u00fcr die R\u00fcckerstattung gilt Punkt 5.5 sinngem\u00e4\u00df.<br \/>\n7.12 Bei \u00dcbermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr dabei entstehende M\u00e4ngel und Beeintr\u00e4chtigungen (wie Virus\u00fcbertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.<\/p>\n<p>8. Schadenersatz<br \/>\n8.1 Als Schadenersatz bei vorliegenden mehr als einem Fehler auf vier Seiten bzw. einem Fehler auf drei Seiten bei mehr als zehn Fehlern pro Seite im Ausgangsdokument (vgl. 7.3) werden maximal 25 % vom Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser Beschr\u00e4nkung des Schadenersatzes sind F\u00e4lle, in denen der Schaden grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursacht wurde. Eine Haftung f\u00fcr entgangenen Gewinn oder Folgesch\u00e4den besteht nicht.<br \/>\nAlle Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der H\u00f6he des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.<br \/>\n8.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den abgeschlossen, so sind Schadenersatzanspr\u00fcche mit der H\u00f6he des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.<\/p>\n<p>9. Zahlung<br \/>\n9.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar f\u00fcr die Korrektur\/das Lektorat nach der Fertigstellung der Korrektur\/des Lektorats. Der Kunde erh\u00e4lt eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausl\u00e4ndischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollst\u00e4ndigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Korrekturfassung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.<br \/>\n9.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem von der Europ\u00e4ischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein h\u00f6herer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.<br \/>\n9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Auftr\u00e4gen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch f\u00fcr Auftr\u00e4ge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsanspr\u00fcche.<\/p>\n<p>10. Verschwiegenheitspflicht<br \/>\nDer Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit \u00fcber den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und -nehmer (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.<\/p>\n<p>11. Gerichtsstand<br \/>\nAusschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts ist Hamburg. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.<\/p>\n<p>12. Schlussbestimmungen<br \/>\n12.1 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer alle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen, die sich auf die Durchf\u00fchrung der Leistungen (z. B. Umzug, \u00c4nderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverh\u00e4ltnis (Namens\u00e4nderung) auswirken, unverz\u00fcglich schriftlich oder per E-Mail \u00a0mit.<br \/>\n12.2 Alle \u00c4nderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen m\u00fcssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch f\u00fcr eine \u00c4nderung des Schriftformerfordernisses.<br \/>\n12.3 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung durch eine wirksame und durchf\u00fchrbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt f\u00fcr die Ausf\u00fcllung etwaiger Vertragsl\u00fccken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich.<\/p>\n<p>Stand: 18.01.2019<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Wir sind folgende selbstst\u00e4ndige, allein haftende Korrektoren und Lektoren, im Folgenden Auftragnehmer genannt: Corinna Luerweg und Cornelia Adomeit. 2. Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung 2.1 Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr mit den Kunden vom \u201eHamburger Lektorat\u201c. 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